Satzung

Borussia Mönchengladbach Fan-Club

 

mit dem Sitz in Oer-Erkenschwick

 

Fassung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 05.12.2014



§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

Der Fan-Club führt den Namen Ponderosa Fohlen.
Der Fan-Club hat seinen Sitz in Oer-Erkenschwick.
Das Geschäftsjahr des Fan-Clubs beginnt am 01. Dezember und endet jeweils am 30. November. Das Gründungsdatum ist der 21.04.2006.
Clubheim ist die Ponderosa in Oer-Erkenschwick.


§ 2 Zweck des Fan-Clubs

Zweck des Fan-Clubs ist es, soweit es im Bereich seiner Möglichkeit liegt, die sportlichen Bemühungen und Interessen von Borussia Mönchengladbach zu unterstützen.
Der Satzungszweck wird, dem sportlichen Charakter einer Fußballbegegnung
angemessen, verwirklicht durch Besuche der Begegnungen von Borussia Mönchengladbach, durch Teilnahme der Aktivitäten gem. aktueller Aktivitätenordnung, sowie Teilnahme an sonstigen Aktivitäten des Fan-Clubs.
Der Fan-Club ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Fan-Clubs. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Fan-Clubs fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Die Fan-Club Ämter sind Ehrenämter.


§ 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder bestimmen sich nach dieser Satzung. Alle
Mitglieder haben im Rahmen der Satzung das Recht, am Fan-Club Leben teilzunehmen.
Die Mitglieder sind verpflichtet, die sportlichen und ideellen Bestrebungen und
Interessen von Borussia Mönchengladbach nach Kräften zu unterstützen.
Jedes Mitglied hat sich der aktuellen Ponderosa-Fohlen Ausstattung (Schal, Shirt, Jacke) anzunehmen und muss diese auf eigene Kosten vom Fan-Club erwerben.



§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft

Neue Mitgliedschaften können nur auf der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung beschlossen werden. Eine neue Mitgliedschaft entsteht durch eine vollzählige Zustimmung (100%) der Mitgliederversammlung.


§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet
a) durch Tod;
b) durch freiwilligen Austritt;
c) durch Ausschluss aus dem Fan-Club;

Der freiwillige Austritt erfolgt durch Erklärung gegenüber einem Mitglied des Vorstandes.
Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Fan-Clubinteressen grob verstoßen hat, durch
Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Fan-Club ausgeschlossen werden. Das gilt auch bei grob unsportlichem Verhalten sowie bei unehrenhaftem Verhalten innerhalb und außerhalb des Fan-Clubs, insbesondere durch Kundgabe rassistischer oder ausländerfeindlicher Gesinnung.
Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem Mitglied bekannt zu geben.
Bereits gezahlte Mitgliedsbeiträge bleiben dem Fan-Club erhalten, im Voraus geleistete Mitgliedsbeiträge werden dem Mitglied wieder ausgezahlt.


§ 6 Mitgliedsbeiträge

Art und Höhe des jeweiligen Mitgliederbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung im Rahmen einer Beitragsordnung festgesetzt, die in Kraft bleibt, bis die
Mitgliederversammlung eine neue Ordnung beschließt. Der Mitgliedsbeitrag ist zeitnah im Voraus zu entrichten und wird spätestens nach Aufforderung durch den Vorstand unverzüglich fällig.


§ 7 Organe des Fan-Clubs

Organe des Fan-Clubs sind
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand

§ 8 Der Vorstand

Der Vorstand des Fan-Clubs besteht aus
a) dem Präsi
b) dem stellvertretenden Präsi
c) dem Kassierer


§ 9 Die Zuständigkeit des Vorstandes

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Fan-Clubs zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Fan-Cluborgan zugewiesen sind.

Er hat vor allem folgende Aufgaben:

1. Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnungen;
2. Einberufung der Mitgliederversammlungen;
3. Ausführungen der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen;
4. Führung der Bücher; Erstellung eines Jahresberichtes; (Kassierer)


§ 10 Amtsdauer des Vorstandes

1.1) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung bis auf Widerruf mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen vom Tag der Wahl an gewählt.
Er bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen.
1.2) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, so kann der
Vorstand ein Ersatzmitglied für die restliche Amtsperiode einsetzen.


§ 11 Beschlussfassung des Vorstandes

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse durch Absprache. Der Vorstand ist durch eine einfache Mehrheit beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit bei der Beschlussfassung entscheidet die Stimme des Präsi.
Die Beschlüsse des Vorstands sind zu Beweiszwecken zu protokollieren und auf Abruf den Mitglieder bereitzuhalten.
Ausgaben aus dem Vermögen des Fan-Clubs bis zu einem maximalen Betrag von jeweils € 150,- können durch Beschlussfassung des Vorstandes vereinbart werden. Darüber hinausgehende Ausgaben bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.


§ 12 Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich für folgende Angelegenheiten zuständig:

1. Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes (Berichte des 1. Präsi,
des Kassierers, des Kassenprüfers); Entlastung des Vorstandes
2. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
3. Beschlussfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Fan-Clubs
4. Ernennung von Ehrenmitgliedern
5. Wahl des Kassenprüfers auf die Dauer von zwei Jahren
6. Die Beschlussfassung über neue Anträge


§ 13 Die Einberufung der Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr, möglichst im Dezember des Geschäftsjahres, soll die
ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand einberufen.
Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.


§ 14 Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird vom Präsi, bei dessen Verhinderung vom
stellvertretenden Präsi geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Leiter.
Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Die Abstimmung muss
schriftlich durchgeführt werden, wenn ein Drittel der erschienenen stimmberechtigten
Mitglieder das beantragt.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern nicht die Satzung eine andere Mehrheit vorschreibt. Stimmenenthaltungen bleiben deshalb außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.


§ 15 Anträge zur Tagesordnung

Anträge zur Mitgliederversammlung können während der Mitgliederversammlung eingereicht werden. Die Anträge müssen begründet sein.


§ 16 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.
Diese muss einberufen werden, wenn das Interesse des Fan-Clubs es erfordert oder wenn die Einberufung von einem Viertel aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.
Angelegenheiten, die in einer ordentlichen Mitgliederversammlung behandelt und durch Beschlüsse verabschiedet worden sind, können nicht Anlass zur Einberufung einer
außerordentlichen Mitgliederversammlung sein.


§ 17 Auflösung des Fan-Clubs / Übergangsbestimmung

Die Auflösung des Fan-Clubs kann nur in einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Im Falle der Auflösung des Fan-Clubs fällt das Vermögen an Borussia Mönchengladbach, die das Vermögen für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Dieses gilt nicht, wenn mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine andere gemeinnützige Verwendung beschlossen wird. Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für den Fall, dass der Fan-Club aus einem anderen Grund aufgelöst wird.

 

 

Beitragsordnung 


Fassung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 14.12.2013

Der Beitrag beträgt im Monat 10,- Euro für erwachsene und 5,- Euro für minderjährige Mitglieder. Die einmalige Aufnahmegebühr für erwachsene Mitglieder beträgt 30,- Euro  und 15,- Euro für minderjährige Mitglieder. Der Beitrag ist zeitnah fällig innerhalb des Geschäftsjahres.
 
 
Aktivitätenordnung


Auswärtsfahrt:

Der komplette Fan-Club unternimmt mindestens einmal jährlich eine Fahrt zu einem Auswärtsspiel von Borussia Mönchengladbach. Dabei muss die Entfernung zum Spiel größer sein als die Entfernung zwischen der Ponderosa in Oer-Erkenschwick und dem Borussia - Park.


Mitglieder haben entsprechend anteilig Anspruch auf Bezuschussung dieser Fahrt aus dem Vermögen des Fan-Clubs.

Das Ziel der Auswärtsfahrt wird nach Veröffentlichung des Bundesligaspielplanes während einer außerordentlichen Mitgliederversammlung festgelegt.

 

Strafenkatalog:

 

Bei jedem Spiel der Borussia und Veranstaltung des Fan-Clubs ist mindestens ein offizielles Kleidungsstück der Ponderosa Fohlen zu tragen.

Ein Verstoß wird mit 10,- Euro geahndet.

Der Mitgliedsausweis ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

 

Sonderzahlungen:

 

Fassung gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 01.12.2017

 

Bei besonderen persönlichen Anlässen, wie Hochzeit, Geburt und runden Geburtstagen

(ab 30 Jahre aufwärts), unabhängig einer ausgerichteten Feier,

zahlt der Fan-Club an das jeweilige Mitglied als kleine Anerkennung 50,- Euro.

 

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